Verordnung entwaldungsfreie Lieferketten angenommen

Die EU hat die Regelung für einheitliche und verbindliche Regelungen für entwaldungsfreie Lieferketten angenommen. Dazu regelt die Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten, dass die Rohstoffe Soja, Ölpalme, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen und gleichzeitig im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden. Nach der förmlichen Annahme der Verordnung durch die EU-Mitgliedstaaten folgt in den kommenden Wochen die Zeichnungszeremonie und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung tritt die Verordnung in Kraft. 18 Monate später, also ab Ende 2024, müssen die neuen Regelungen dann angewendet werden. Die Arbeitsgemeinschaft Rohholz e.V. steht dieser EU-Verordnung grundsätzlich positiv gegenüber. Die Umsetzung für das ganze Cluster Forst&Holz in Deutschland und global in nur 18 Monaten zu schaffen, stelle dagegen eine enorme Herausforderung dar, so Dr. Carsten Merforth, Sprecher der AGR.