Anlässlich des Besuches einer Regierungsdelegation aus Myanmar in Brüssel wurde, meldet der GD Holz, ein Zeichen gesetzt, den Holzexport in den EU-Binnenmarkt auch weiterhin zu ermöglichen. Die Regierungsvertreter erläuterten Möglichkeiten, den Weg des eingeschlagenen Holzes vom Einschlag beginnend lückenlos nachweisen zu können und damit der Sorgfaltspflicht beim Import in den Binnenmarkt Genüge zu tun. Auch für die geforderte Prüfung von Dokumenten und deren Plausibilität wurden unabhängige Organisationen vorgestellt. Thematisiert wurde dabei auch, ob eine derart tiefgehende Verifizierung durch Dritte im Lieferland, wie sie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fordert, durch die EUTR gedeckt ist. Die Gespräche fanden mit Vertretern der europäischen Holzhandelsverbände sowie mit dem am FLEGT-Prozess in Myanmar beauftragten Consulting-Unternehmen statt.
Die BLE erwartet in der Sorgfaltspflicht einen lückenlosen Nachweis der Legalität in der Lieferkette und eine unabhängige Verifizierung durch Dritte. Sie hat sich vor einigen Wochen in einer Pressemitteilung sehr kritisch zum Status quo der Sorgfaltspflicht für Importe aus Myanmar geäußert. Importeure, die zum Teil seit Jahrzehnten aus Myanmar importieren und über eine fundierte Expertise in dem Ursprungsland verfügen, können die Position der BLE bezüglich der Sorgfaltspflicht kaum nachvollziehen, sind sich aber in dem Ziel einig, ausschließlich legale Ware zu importieren, so wie es die EUTR vorschreibt.
Nach Auffassung des Gesamtverbandes Deutscher Holzhandel e.V. (GD Holz) ist nach den Gesprächen mit der Regierungsdelegation eine neue Situation entstanden. „Jetzt gibt es neue Informationen – der Besuch hat klar gezeigt, dass die Vertreter aus Myanmar erkannt haben, dass nur nachweisbar legale Ware in den Binnenmarkt exportiert werden darf. Sie tun daher sehr viel, um unsere Importeure in die Lage zu versetzen, ihre Sorgfaltspflicht erfolgreich durchführen zu können“, so GD Holz-Geschäftsführer Thomas Goebel. Der GD Holz fordert die BLE daher auf, sich mit den neuen Informationen aus Myanmar intensiv auseinanderzusetzen. Wenn die Lieferkette lückenlos nachweisbar sei und eine belastbare Verifizierung vorgelegt werden könne, dürfe dem Holzimport aus Myanmar nichts mehr im Wege stehen.