Lieferkettengesetz II: IW warnt vor Nebenwirkungen

Die EU-Kommission legt derzeit einen Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz vor. Dabei will sie im Vergleich zu Deutschland mehr Unternehmen in die Pflicht nehmen, höhere Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten sicherzustellen. Welche Auswirkungen Unternehmen erwarten, zeigt eine aktuelle IW-Studie: So wollen 18 Prozent der vor Kurzem befragten Unternehmen nur noch Vorprodukte aus Ländern beziehen, die ausreichend auf die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltschutzstandards achten. Etwa zwölf Prozent der Unternehmen planen, sich aus Ländern mit schwachen Governance-Strukturen zurückzuziehen – davon wären vor allem Entwicklungs- und Schwellenländer betroffen.

Höhere Standards und mehr Bürokratie

Das neue Gesetz sorgte außerdem für zusätzliche Bürokratie: Acht Prozent der Unternehmen wollen für das entsprechende Monitoring externe Dienstleister beauftragen. Um die zusätzlichen Kosten zu finanzieren, beabsichtigt jedes fünfte Unternehmen, die Preise für seine Produkte zu erhöhen. „Die neue EU-Regelung muss daher sorgfältig abgewogen werden“, sagt IW-Ökonomin Galina Kolev. „Sie sollte nur auf Unternehmen abzielen, bei denen Beweise für den Missbrauch schwacher Produktionsstandards in Drittländern vorliegen.“ So könne die neue Regelung wirksam umgesetzt werden, ohne dass es zu unerwünschten Nebeneffekten durch steigende Bürokratiekosten und zunehmende Unsicherheit kommt.