Klage zu Sanitärhieben gescheitert

Am 15. November 2021 vergangenen Jahres erreichte die Staatsanwaltschaft Koblenz eine Anzeige. Darin wurden u. a. Angestellte des Forstamtes Neuhäusel, der hiesigen Forstverwaltung und des Umweltministeriums beschuldigt, massive ökologische Schäden durch Sanitärhiebe auf der Montabaurer Höhe verursacht zu haben. Koblenz wies die Vorwürfe der Kläger Peter Wohlleben und Dr. Pierre Ibisch zurück.

Wohlleben und Ibisch klagten aufgrund der Räumung eines Fichtenbestandes in dem rheinland-pfälzischen FFH-Gebiet. Dieser war aufgrund der Hitzesommer der letzten Jahre, mehrerer Stürme und einem starken Borkenkäferbefall im Begriff zusammenzubrechen und so auch umliegende Waldflächen zu schädigen. Wohlleben und Ibisch argumentieren darüber, dass eine Entnahme des Totholzes, wie sie durchgeführt wurde, einen erheblichen Schaden für das Ökosystem bedeute und gemäß den FFH-Richtlinien vorab hätte geprüft werden müssen.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass ein Management der besprochenen Fläche nur im Einklang mit den Erhaltungszielen eines Natura-2000-Gebiets umzusetzen sei. Die Räumung sei aber notwendig und verhältnismäßig gewesen. Bezüglich der Schadflächen sei eine aktive „Aufforstung mit anderen hitze- und auch sturmresistenteren Lebensraumtypen (…) vielmehr auch geboten und erforderlich“.

Lukas Freise, Geschäftsführer der AG Rohholz, kommentiert: „Der vorliegende Fall sendet ein wichtiges Zeichen für die ordnungsgemäße Forstwirtschaft in Deutschland: Auch wenn der Eingriff radikal gewesen sei, werde der Wald hier nicht zerstört, sondern geschützt. Nur so kann etwa der großflächigen Ausbreitung von Schädlingen Einhalt geboten werden und auf den geräumten Flächen können neue, klimastabilere Waldbestände entstehen.“