GD Holz unterstützt Sanktionspaket gegen Russland

Das fünfte Sanktionspaket wurde am 8. April im Amtsblatt der EU-Kommission veröffentlicht und beinhaltet auch das Verbot des Imports von Holz aus Russland. Betroffen sind wichtige Produkte wie Nadelschnittholz, Sperrholz und andere. Für bereits vor Inkrafttreten der Sanktionen unter Vertrag stehende Lieferungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 7. Juli. Dies wird aber erheblich dadurch erschwert, dass russische und belarussische Speditionen nicht mehr im Binnenmarkt tätig werden dürfen.

GD Holz begrüßt und unterstützt das fünfte Sanktionspaket, weil es einen Beitrag dazu leisten kann, den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zu stoppen und möglichst umgehend an den Verhandlungstisch zu kommen. Das liegt im alles überragenden Interesse Europas, um eine schnelle humanitäre Lösung und Beendigung des Krieges zu erreichen, so der GD Holz. Schließlich sorge das Sanktionspaket für klare Vorgaben, an die sich alle Marktpartner im Binnenmarkt halten müssten. Die bis zum fünften Sanktionspaket vereinbarten Regelungen der Brüsseler Verwaltung zum Holzimport aus Russland haben beim betroffenen Holzimport eher für Irritationen gesorgt, da unterschiedliche Auslegungen der zuständigen nationalen Behörden in einigen Ländern nicht für Klarheit gesorgt haben. Russland ist ein bedeutender Holzexporteuer, der zuletzt etwa eine Million Kubikmeter Nadelschnittholz und 252.000 Kubikmeter Sperrholz pro Jahr nach Deutschland exportiert hat. Aus Sicht des Holzaußenhandels wird es nun darum gehen, diese für den Markt bedeutenden Mengen aus anderen Ländern zu beschaffen oder Substitutionsprodukte, beispielsweise für den Ausfall von Birkensperrholz, zu finden.