GD Holz: Neue „Tegernseer Gebräuche“ verabschiedet

Aktuell fand die offizielle Verabschiedung der neu festgestellten „Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland“, bekannt als Tegernseer Gebräuche, statt. Damit liegt ein aktualisierter Rahmen für den Handel mit Holz und Holzprodukten vor, der den Ansprüchen neuer Produkte sowie den Voraussetzungen des modernen Geschäftsverkehrs Rechnung trägt.

„In enger Zusammenarbeit mit einem breiten Bündnis von Vertretern der Holzwirtschaft ist es gelungen, die Tegernseer Gebräuche umfassend zu überarbeiten und neu festzustellen. Unter der Koordination des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverbands (DeSH) und des Gesamtverbands Deutscher Holzhandel (GD Holz) konnte damit ein über sechs Jahre andauernder Prozess beendet und ein von allen Akteuren getragener zeitgemäßer Rahmen für den Holzhandel in Deutschland geschaffen werden“, kommentierte GD Holz-Geschäftsführer Thomas Goebel anlässlich der Verabschiedung durch die Kommission im Sägewerk Seltmann im Allgäu.

Wandel in der Branche Rechnung getragen

Die Neufeststellung wurde 2016 vom Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR) mit dem Ziel gestartet, die traditionsreichen Handelsgebräuche zu aktualisieren. 2020 übernahmen die Verbände DeSH und GD Holz das Projekt: „Seit der letzten Aktualisierung des Regelwerks im Jahr 1985, ist in der Branche viel geschehen. Nicht nur der Geschäftsverkehr hat sich mit der Digitalisierung verändert, auch die Produkte sind vielfältiger geworden, müssen spezifische Ansprüche erfüllen oder unterliegen unterschiedlichen Normen. Mit der Neufeststellung haben wir einen entsprechenden Rahmen geschaffen, der den veränderten Voraussetzungen im Wirtschaftsverkehr Rechnung trägt“ fasst DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus zusammen.

Alternative zu individuellen Verträgen

Die Tegernseer Gebräuche spielen dann für sämtliche Holzvertriebswege vom Rohholz über Sägewerke, Verarbeiter und Händler bis zum verarbeitenden Handwerk eine entscheidende Rolle, wenn bei Vergleichen, Reklamationen oder Handelsabschlüssen keine Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbestimmungen (ALZ), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder andere Vereinbarungen galten. Durch die Verknüpfung mit dem Handelsgesetzbuch entfalten die Gebräuche ‚Normcharakter‘ und sind rechtlich bindend, wenn keine Individualabsprachen getroffen wurden. Damit können sie eine rechtssichere Vertragsgrundlage für Unternehmen darstellen oder vereinbarte Vertrags- und Zahlungsbestimmungen erweitern und präzisieren. „Mit dem Regelwerk bieten wir der Branche ein zukunftsweisendes Dokument, das Unklarheiten beseitigt und Rechtsicherheit sowie verlässliche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmenden schafft“, so Möbus und Goebel abschließend.