Forstschäden-Ausgleichsgesetz laut DHWR unzulässiger Eingriff

Der Bundesrat sprach sich letzten Freitag, 27. November 2020, für eine Aktivierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes aus. Mit einer Beschränkung des Fichteneinschlags auf 85 Prozent im Forstwirtschaftsjahr 2021 soll auf das Überangebot im Rohholz und den Einbruch des Holzpreises reagiert werden. Als Nebenfolge können steuerliche Erleichterung für alle von Kalamitätsnutzungen betroffen Waldbesitzer geschaffen werden. Steffen Rathke, Präsident des Deutschen Holzwirtschaftsrates (DHWR), sieht in dem Verordnungsentwurf eine untragbare ordnungspolitische Maßnahme.

„Nach wie vor lehnt die Holzwirtschaft ordnungspolitische Eingriffe in den Holzmarkt strikt ab. Eine Marktregulierung kann nur im äußersten Notfall in Erwägung gezogen werden und hat dem Schutz der Marktteilnehmer und der Sicherung des Wettbewerbs zu dienen“, so Rathke. Dies sei hier insgesamt nicht gegeben: Die Unternehmen der Forstwirtschaft und Holzindustrie hätten in den letzten drei Jahren auf das Überangebot infolge von Sturm und Käferkalamitäten reagiert. „Es wurde auf betrieblicher Ebene der Einschlag beschränkt, die Holzimporte wurden durch die Industrie zugunsten eines regionalen Einkaufes zurückgefahren und die Rohholzlager – wo behördlich zugelassen – massiv ausgebaut“, erklärte der DHWR-Präsident.

Kritisiert wird von Seiten des DHWR, dass die Bundes- und Landespolitik nach drei Jahren Krise im Wald immer noch nicht die notwendige Novellierung des über 30 Jahre alten und gegen EU-Recht verstoßenden Forstschäden-Ausgleichsgesetzes eingeleitet habe. „Was wir brauchen, sind keine Markteingriffe, sondern unbürokratische Genehmigungsverfahren und bundesländerübergreifende Regelungen für temporär höhere Transportgewichte – eben ein ganzheitliches Krisenmanagement. Der Bundesregierung stehen zudem auf Grundlage des Einkommenssteuergesetzes alle regulatorischen Mittel zur Verfügung, um die für die Waldbesitzer notwendigen Steuererleichterungen auch ohne dieses Gesetz sicherzustellen“, so Rathke weiter.