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Seit der Gründung vor 30 Jahren hat die Gütegemeinschaft Holzschutzmittel freiwillig und ohne gesetzliche Verpflichtung mit der Vergabe von Gütezeichen nach RAL GZ-830 eine Gütesicherung für Holzschutzmittel außerhalb des geregelten bauaufsichtlichen Bereiches aufgebaut. Jetzt hat sich die Gütegemeinschaft aufgelöst; denn seitdem alle Holzschutzmittel als Biozidprodukte einer gesetzlichen Melde- und Zulassungspflicht unterliegen würden, habe sich die ordnungspolitische Aufgabe des Vereins erfüllt.