Verpackungsgesetz-Entwurf stößt auf Kritik

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Der aktuelle Entwurf für ein Verpackungsgesetz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stößt beim Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE) e.V. aus Bonn auf erhebliche Kritik. Befürchtet werden durch den daraus resultierenden stark zunehmenden Rücknahmeaufwand erhebliche Mehrkosten sowie eine in Zukunft eingeschränkte energetische Verwertbarkeit nicht wiederverwendbarer Paletten und Holzverpackungen.

In einer gemeinsam mit den Herstellern von Obst- und Gemüseverpackungen aus Holz, vertreten durch den GROW e.V. aus Maxdorf, formulierten Stellungnahme bemängelt der HPE unter anderem die Regelungen des Paragraphen 15 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zu den Rücknahmepflichten für Transportverpackungen. So sollen sich – anders als bei den derzeit gültigen Regelungen der Verpackungsverordnung – die bestehenden Rücknahmeverpflichtungen zukünftig nicht mehr nur auf die tatsächlich vom Hersteller oder Vertreiber in Verkehr gebrachten Verpackungen beschränken, sondern sie sollen in Zukunft auch die Rücknahme „gebrauchter, restentleerter Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe“ umfassen – und zwar unentgeltlich.

„Diese Neuregelung lehnen wir ab, da sie einen erheblichen zusätzlichen Rücknahmeaufwand für die von uns vertretenen Holzpackmittelhersteller darstellt. Eine solche Regelung würde beispielsweise für die Hersteller von Holzpaletten, die nicht im Poolverfahren betrieben werden, bedeuten, dass nicht nur die eigenen Paletten, sondern darüber hinaus auch ähnliche Produkte aus anderen Quellen zurückgenommen werden müssten. Dies ist angesichts einer Importquote im Paletten- und Holzverpackungsbereich von rund 50 Prozent eine enorme Last und die Verpflichtungen des Verpackungsgesetzes würden damit faktisch auf die deutschen Hersteller alleine abgewälzt“, so der HPE-Geschäftsführer Jan Kurth.