Forst: Zusammenschlüsse werden gefördert

Der größte Teil der 5,5 Millionen Hektar Privatwald in Deutschland gehört Kleinst-Privatwaldbesitzern mit einer durchschnittlichen Waldfläche von rund 2,5 Hektar. Die kleinen Waldflächen nachhaltig zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels anzupassen, ist eine große Herausforderung. Abhilfe sollen forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse schaffen.

Jetzt hat die EU-Kommission grünes Licht gegeben und die Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen beihilferechtlich genehmigt. Nun fehlen nur noch einige technische Änderungen des Fördergrundsatzes, die aber schon in den nächsten Wochen umgesetzt werden sollen. Damit können diese Gruppen bald mehr Förderung in Anspruch nehmen – und ihren Mitgliedern in größerem Umfang Dienstleitungen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung anbieten. Dazu gehören unter anderen: Die Planung von Maßnahmen, die Vermittlung von Unternehmen für deren Durchführung, die Kontrolle der Arbeiten, die Vermittlung von Abnehmern von Produkten aus den Wäldern oder auch die Beantragung von Fördermitteln. Daneben soll die bessere Unterstützung dem rückgängigen Trend der Zusammenschlüsse entgegenwirken, der dazu beiträgt, dass die Pflege von Wäldern vernachlässigt wird.

Hintergrund

Derzeit gibt es in Deutschland etwa 1.500 forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die meisten davon sind freiwillige Zusammenschlüsse von Grundbesitzenden (so genannte Forstbetriebsgemeinschaften, FBG). Mehrere Forstbetriebsgemeinschaften können sich wiederum zu Forstwirtschaftlichen Vereinigungen zusammenschließen. Zusammenschlüsse bedürfen immer der Anerkennung der nach Landesrecht zuständigen Behörden, nur dann sind sie auch förderfähig. Bund und Länder fördern forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse über die GAK. Im Jahr 2021 wurden hierfür rund 7,1 Millionen Euro ausgezahlt. Um hier Abhilfe zu schaffen, hatte das BMEL die Notifizierung der Förderung bei der EU-Kommission initiiert. Damit können Fördermittel stärker als bisher genutzt werden, damit die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse ihre Leistungen einschließlich der Waldpflegeverträge umfassender und professioneller als bisher anbieten können. Die passgenauere Förderung soll dem Verschwinden der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und der sinkenden Waldfläche, die hierin bewirtschaftet wird, entgegenwirken. Gab es 2009 noch 4.300 forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse mit 413.000 Mitgliedern und 3,8 Millionen Hektar, sind heute zwei Drittel verschwunden. Auf die Waldfläche umgerechnet bedeutet das, dass zwischen 2009 und 2021 rund eine Million Hektar aus der aktiven Bewirtschaftung genommen wurden.