Mutmaßliche Verstöße wurden sanktioniert

Wie der WWF Österreich mitteilt hat die rumänische Wettbewerbsbehörde über 30 Unternehmen, darunter allen voran Töchter der österreichischen Holzkonzerne Schweighofer, Egger und Kronospan sowie mehrere ihrer Zulieferer, zur Zahlung von insgesamt 26,6 Millionen Euro verurteilt (noch nicht rechtskräftig). Der WWF bezieht sich mit seinen Angaben auf die Investigativ-Plattform Rise.

Die inzwischen fünf Jahre andauernde Untersuchung drehte sich vor allem um vermutete wettbewerbsrechtliche Verstöße in den Jahren 2011 bis 2016. Parallel dazu, so der WWF Österreich, gab und gebe es bis heute öffentliche Kritik an massiven Kahlschlägen in Rumäniens Urwäldern. Die Naturschutzorganisation WWF Österreich fordert daher jetzt eine volle Aufklärung seitens der involvierten österreichischen Holzkonzerne sowie europaweit schärfere Kontrollen des Holzhandels.

„In Rumänien liegen Europas wertvollste Urwälder, die aufgrund massiver Kahlschläge extrem bedroht sind. Daher muss die gesamte Holzbranche ihr Geschäftsmodell ändern. Zusätzlich muss das geltende EU-Recht gegen den illegalen Holzhandel endlich wirksam umgesetzt werden. Auch in Österreich gibt es hier sehr große Defizite“, sagt WWF-Programmleiterin Hanna Simons.

Laut österreichischen Medien  gerieten konkret die Egger Romania SRL, die HS Timber Prodctions SRL sowie die drei Kronospan-Firmen Romania SRL, Kronospan Sebes SA sowie Kronospan Trading SRL ins Visier der Wettbewerbsbehörde. Wie die „Die Presse“ meldet, habe man laut HS Timber (Schweighofer) „umgehend notwendige Korrekturmaßnahmen ergriffen“. Man habe das Sorgfaltspflichtsystem der Firma verbessert, klare Regeln definiert und Maßnahmen zur Förderung einer sicheren Holzlieferkette in Rumänien implementiert. Für Lieferanten wurde ein verpflichtender Verhaltenskodex eingeführt. Mit dem Vergleich könne nun „endlich ein Schlussstrich unter dieses Kapitel“ gesetzt werden. Egger erklärte in „Die Presse“, dass es seitens der verantwortlichen Mitarbeiter von Egger Romania ein „individuelles Fehlverhalten“ gegeben habe, das von der rumänischen Wettbewerbsbehörde zu Recht beanstandet worden sei.