Holzhandel: Neufeststellung der Handelsgebräuche

Die Gebräuche für den Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland wurden zuletzt 1985 festgestellt und entsprechen teilweise nicht mehr der heute gängigen Praxis. Im Rahmen einer Neufeststellung sollen diese nun fit gemacht werden für das 21. Jahrhundert. Die ersten Entwürfe, heißt es in eine Pressemitteilung des Deutscher Holzwirtschaftsrat e. V. (DHWR), liegen nun vor.

Die Gebräuche für den Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland (bekannt als „Tegernseer Gebräuche“ oder kurz „TG“) spielen für sämtliche Holzvertriebswege eine entscheidende Rolle. Bei Vergleichen, Reklamationen und Handelsabschlüssen entfalten sie vor allem dann ihre Rechtskraft, wenn keine individuelle Vereinbarung zu einem Punkt getroffen wurde oder widersprüchliche Vereinbarungen vorliegen.

Der DHWR koordiniert die eigens eingerichtete Kommission zur Neufeststellung der Gebräuche. Ziel ist es, die schriftliche Dokumentation des „gelebten Brauchtums“ an die aktuellen Fragen des Handels mit Holz und Holzprodukten in Deutschland anzupassen.

Die Konsultationsphase zu den Entwürfen begann am 2. April dieses Jahres. Alle Informationen zur öffentlichen Konsultation und den verfügbaren Entwürfen sind auf der DHWR-Website unter „Konsultation Holzhandelsgebräuche“ veröffentlicht. Stellungnahmen können bis 5. Juni 2020 an konsultation@dhwr.de gesendet werden. Je nach Umfang der Kommentare und Fortgang der weiteren Arbeiten rechnet der DHWR mit einer Veröffentlichung des Gesamtdokuments Ende 2020/Anfang 2021.