GD Holz fordert Nachbesserungen zum EU-Verordnungsvorschlag

Am 12. September wird das Europäische Parlament über einen Vorschlag der Kommission beraten, welche die neue Verordnung zu Holz und anderen Produkten ausschließlich aus entwaldungsfreien Lieferketten behandelt. Der Vorschlag war ursprünglich vom Europäischen Parlament an die Kommission herangetragen worden, die nach gut einem Jahr Konsultationsphase nunmehr einen Verordnungsentwurf vorgelegt hat.

Unternehmen stark belastet

GD Holz und ETTF begrüßen das grundsätzliche Ziel der geplanten Verordnung, Produkte wie auch Holz nur noch als entwaldungsfreien Lieferketten importieren zu können. Bereits in der Konsultationsphase mit der Kommission haben die beiden Verbände intensiv mitgearbeitet und ihre Forderungen eingebracht. Das Ziel der Verbände ist es dabei, einen bürokratischen Mehraufwand für die überwiegend mittelständisch orientierten europäischen Holzimporteure zu vermeiden. Bereits jetzt sind die Unternehmen mit der Durchführung der Sorgfaltspflicht nach der aktuellen Holzhandelsverordnung stark belastet.

Die Forderungen im Einzelnen:

Die Verbände fordern, dass die geplante Geolokalisierung konkreter definiert werden muss und mit den örtlichen Partnern jeweils zu diskutieren ist. Aus Sicht der Importeure ist die Geolokalisation in vielen Fällen nicht möglich. Sie sollte daher zumindest für Importe aus sicheren Herkunftsländern nicht angewendet werden.

Schließlich soll die Sorgfaltspflicht wie bei der Holzhandelsverordnung ausschließlich auf die Importeure begrenzt bleiben. Der bürokratische Aufwand mit Risikoeinschätzung, -bewertung und -minimierung sollte spiegelbildlich zur aktuellen Regelung sein und nicht darüber hinausgehen. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist es ohnehin schwierig, dies immer entsprechend umzusetzen.

Die Verbände weisen weiterhin darauf hin, dass nicht belastbare Bedenken gegen Importe von den Behörden auch zurückgewiesen werden können. Dies ist im Kontext der neuen Verordnung im Grundsatz zwar sinnvoll, allerdings kann es dazu führen, dass die Unternehmen bei unbegründetem Verdacht auf nicht verordnungsgemäßen Import einen erheblichen Aufwand betreiben müssen. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass auch Kreditinstitute in den Rahmen der Verordnung aufgenommen werden sollen, die Verbände werfen hier ein, dass dies in den meisten Fällen nicht sinnvoll ist.

Administrative Hürden minimieren

Abschließend weisen die Verbände darauf hin, dass vor dem Hintergrund der aktuellen globalen Situation insbesondere durch exorbitant steigende Energiekosten jede weitere administrative Hürde auf das absolut notwendige Maß reduziert werden muss.