Entwaldungsfreie Lieferketten: Viele offene Fragen

Anfang Dezember wurde der Trilog zwischen EU-Parlament, Kommission und europäischem Rat zur Verordnung entwaldungsfreie Lieferketten abgeschlossen. Der GD Holz begrüßt, dass der Prozess dieser Verordnung nun fortschreitet und auch andere Produkte wie Soja, Palmöl, Kaffee und Kakao sowie weitere unter den Geltungsbereich der Verordnung fallen werden. Die neue Verordnung sieht vor, dass diese Produkte, wie auch Holz, nur noch aus legalen und entwaldungsfreien Lieferketten in den Binnenmarkt importiert werden dürfen, zum Nachweis dafür ist ein Sorgfaltspflichtsystem erforderlich. „Der Holzimport ist durch die aktuelle Holzhandelsverordnung (EUTR) bereits bestens vertraut mit der Anwendung der Sorgfaltspflicht“, so GD Holz Geschäftsführer Thomas Goebel. „Allerdings müssen wir darauf achten, dass die mit der neuen Verordnung einhergehenden bürokratischen Erschwernisse für den Holzhandel umsetzbar bleiben.“ Positiv bewertet der GD Holz die Stärkung der nationalen Überwachungsbehörden, die in Zukunft intensiver in allen 27 EU-Ländern prüfen müssen. Dies war einer der Hauptkritikpunkte des GD Holz in der Vergangenheit, weil die Einhaltung der EUTR in den Mitgliedstaaten sehr ungleichmäßig geprüft worden ist und dies zu einer Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt geführt hat. Nach der Einigung im Trilog muss die geplante Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten nun durch das EU-Parlament und den europäischen Rat verabschiedet werden. Danach ist eine Übergangsfrist von 18 Monaten vorgesehen.