Neue Standards

MOSO Bodenbeläge
Mehr Rechtssicherheit bei der CE-Kennzeichnung von Bambus-Bodenbelägen.

Ab dem 16. Oktober 2016 haben Planer und Architekten bei Moso-Bambus-Produkten wieder uneingeschränkte Planungs- sowie Rechtssicherheit. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach zusätzlich gewünschte Kennzeichnungen der DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) nicht rechtmäßig sind, ist das Zertifizierungs-Vakuum für Bambus-Bodenbeläge beendet, meldet Moso. In den vergangenen Jahren hatte die DIBt die CE-Kennungen, die Moso seit langem für alle Bodenbeläge führt, nicht anerkannt und keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erteilt.

„Für uns waren die vergangenen Jahre ein hartes Stück Arbeit. Wir konnten durch diesen bürokratischen Vorgang einen nicht unerheblichen Teil unseres Sortimentes nur äußerst eingeschränkt in Deutschland vertreiben“, so Michael van Houten, Vertriebsleiter Deutschland.